Herzlich willkommen in der
K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Sondernutzungserlaubnis

Eine Sondernutzungserlaubnis wird regelmäßig dann benötigt, wenn die öffentliche Verkehrsfläche über den sogenannten Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll.

Eine Sondernutzung liegt zum Beispiel vor:

  • bei gewerblich aufgestellten Tischen und Stühlen zur Außenbewirtung
  • bei Informationsständen zu diversen Zwecken
  • bei Passantenstoppern bzw. Werbeschildern
  • bei Warenauslagen vor dem Ladenlokal
  • bei mobilen Verkaufsständen und Verkaufswagen

Die Gebühren variieren je nach Nutzfläche. Sie können diese auch der Sondernutzungssatzung der Kreis-und Hochschulstadt Meschede entnehmen. Diese finden Sie unter dem Reiter Politik-> Satzungen und Ortsrecht. 
Den Antrag können Sie zu den Öffnungszeiten persönlich einreichen oder per E-Mail bzw. postalisch zusenden.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, da das geplante Vorhaben in der Regel bei einer gemeinsamen Ortsbegehung erörtert werden muss.

Im Zweifel fragen Sie bitte die zuständige Sachbearbeiterin Frau Görgün. Diese erreichen Sie telefonisch unter 0291 205298 oder per E-Mail oezlem.goerguen@meschede.de.

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