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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Stärkungspakt Meschede

Mit Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024 hat der Mescheder Stadtrat ein Sonderbudget von insgesamt 100.000 Euro als lokales Konjunkturpaket freigegeben. Neben dem kommunalen Gründerprogramm sind aus dem Budget Zuschüsse zum HenneLeuchten mit Late-Night-Shopping im Herbst sowie zu den Samstags-Aktionen zur Belebung der Innenstadt von Mai bis September vorgesehen.

Das Budget wird von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung verwaltet - in enger Abstimmung mit den Ratsfraktionen. Das Umsetzungskonzept ist vom Stadtmarketing Meschede e.V. in Abstimmung mit den Akteuren erstellt und den Fraktionsvorsitzenden vorgelegt worden.

Ansprechpersonen

Starke Vereine Meschede

Meschede und seine Stadtteile

Die Zukunftsfähigkeit der lokalen Vereine zeigt sich nicht nur nach Corona darin, neue Projekte und Aktionen in Angriff zu nehmen, um ihr Angebot zu erweitern sowie Mitglieder zu halten und dazuzugewinnen. 
Zukunftsgerichtete Projekte und Maßnahmen von ehrenamtlichen Vereinen, Institutionen und Gruppierungen werden aufgrund ihrer positiven Einflüsse auf die lokale und regionale Entwicklung unter anderem über verschiedenste Programme des Landes, des Bundes und der EU gefördert. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Programme wird dabei stets über die Richtlinien und Entscheidungsgremien der jeweiligen Förderprogramme geprüft. 

Für die Nutzung der Förderprogramme müssen Antragstellende oftmals einen Eigenanteil einbringen. Dieser Eigenanteil wird vielerorts über Veranstaltungen und Projekte generiert, die in Coronazeiten meist nur eingeschränkt stattgefunden haben.

Um Vereine und Institutionen in Meschede und seinen Stadtteilen sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu stärken, wird das Sonderbudget „Starke Vereine“ auch im Folgeprogramm einen Teil des Eigenanteils der künftigen Projekte abdecken, die von anderen Förderprogrammen unterstützt bzw. als außergewöhnlich eingestuft werden. 

Die Verteilung der zur Verfügung gestellten Mittel von 30.000 Euro für 2024 erfolgt transparent anhand von Kriterien. Zu diesen zählen u.a. der lokale Bezug zum Stadtgebiet Meschede und ein positiver Förderbescheid eines der aufgelisteten Förderprogramme oder künftig entstehender Programme sowie unabhängig davon die Möglichkeit einer Bewerbung als außergewöhnliches Projekt. Beispielhaft können Projekte aus folgenden Förderprogrammen ab Beschlussfassung des neuen Kriterienkataloges einen Antrag auf Bezuschussung über das Sonderbudget für 2024 stellen:   

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) / Europäischer Sozialfonds - ESF in Nordrhein-Westfalen

  • Förderprogramm Dorferneuerung 2023/24 und Sonderaufrufe

  • Förderprogramm Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen

  • Interkulturelle Kulturarbeit 

  • LEADER für ländliche Gebiete - LEADER-Region „4 mitten im Sauerland“

  • Regionalbudget für Kleinprojekte über das LEADER-Regionalmanagement

  • Regionale Kulturpolitik Sauerland

  • Sonderprogramm Heimat 

  • inhaltlich vergleichbare Programme, die in 2024 zusätzlich aufgesetzt werden, können in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden in dieser Liste ergänzt werden

Zusätzlich können außergewöhnliche Projekte mit Strahlkraft und lokaler Bedeutung begründet auch ohne Förderprogramm bzw. Co-Finanzierung mit einstimmiger Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden-Konferenz bezuschusst werden.
Der maximale Zuschuss zum Eigenanteil aus dem Sonderbudget „Starke Vereine“ liegt weiterhin bei einmalig 5.000 Euro pro Projekt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Gesamthöhe des vom Antragstellenden zu stemmenden Eigenanteils und wird vom Vergabegremium festgelegt. 
Antragstellende können sich jeweils bis zum Ende des Quartals für die nächste Vergabephase bewerben, solange Mittel im Sonderbudget vorhanden sind. Die erste Vergabesitzung für die Neuauflage findet am 03.06.2024 statt. Vereine, die sich darum bewerben möchten, können bis spätestens 27. Mai ihre Bewerbung beim Stadtmarketing Meschede einreichen. Die Vergabephasen laufen so lange, bis das Sonderbudget ausgeschöpft ist.

Über die Vergabe entscheiden die Fraktionsvorsitzenden gemeinsam mit dem Verwaltungsvorstand. Der Stadtmarketing Meschede e.V. nimmt die Vorschläge entgegen und prüft die Voraussetzungen. Anschließend entscheidet das Vergabegremium regelmäßig in einer (digitalen) Abstimmungsrunde einstimmig über die Mittelvergabe. Die Vergabephasen laufen so lange, bis das Sonderbudget ausgeschüttet ist, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2024. 

Die Mittelvergabe wird über den Stadtmarketing Meschede e.V. koordiniert und nach Freigabe durch das Vergabegremium ausgezahlt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss, auf den keinerlei Rechtsanspruch besteht. Die Auszahlung wird an den Schlussverwendungsnachweis des jeweiligen Förderprogramms geknüpft. Bei der Bezuschussung der außergewöhnlichen Projekte muss ein Nachweis der geleisteten Kosten vorliegen.

Kriterien bzw. Voraussetzungen

  • Der Zuschuss zum Eigenanteil „Starke Vereine“ wird vergeben für Förderprojekte mit positivem Zuwendungsbescheid der aufgelisteten bzw. durch das Vergabegremium zu ergänzende Förderprogramme, die lokal einen positiven Einfluss auf die Zukunftsfähigkeit der Vereine bzw. Antragstellende haben. Mit Begründung zudem an Projekte mit außergewöhnlichem Charakter ohne Co-Finanzierung. Bei Förderprojekten muss der jeweilige Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2024 vorliegen und nachgewiesen werden. Außergewöhnliche Projekte müssen bis zum 31.12.2024 umgesetzt werden und entsprechende Belege vorweisen. 

  • Der Zuschuss beträgt pro Projekt maximal 5.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Gesamthöhe des vom Antragstellenden zu stemmenden Eigenanteils und wird vom Vergabegremium festgelegt. Beträgt der Eigenanteil bis zu 5.000 Euro, beträgt der Zuschuss 75 % des Eigenanteils. Beträgt der Eigenanteil mehr als 5.000 Euro, kann der maximale Zuschuss von 5.000 Euro ausgeschüttet werden.  

  • Die Vereine, Institutionen und Antragstellenden müssen ihren lokalen Bezug im Stadtgebiet Meschede nachweisen. 

  • Der Zuschuss kann zudem für außergewöhnliche Projekte vergeben werden, die Meschede in besonderer Weise zugutekommen. Dies entscheidet das Vergabegremium.  

  • Projekte sind von einem Vorstandsmitglied bzw. einer offiziellen Vertretung der beantragenden Institution an den Stadtmarketing Meschede e.V. zu richten und mit ausführlicher Begründung einzureichen. Solange Mittel im Sonderbudget „Starke Vereine“ vorhanden sind, können Bewerbungen eingehen. Maximal jedoch bis zum 30.11.2024.

  • Das Vergabegremium (Fraktionsvorsitzende und Verwaltungsvorstand) entscheiden einstimmig über die Vergabe. 

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss aus dem Sonderbudget „Starke Vereine“.

Starke Stadt(teile)

Starke Stadt(teile) Meschede

Die Stadt von morgen ...

... muss mehr denn je Gelegenheit und Anlass bieten, sich zu treffen, zu genießen und gemeinsam Zeit zu verbringen. Veranstaltungen, ein vielfältiger Handel, lebendige Gastronomie, besondere Orte sowie engagierte Bürger und aktive Vereine tragen in  Meschede und seinen Stadtteilen dazu bei. 

Damit Angebotsvielfalt und Funktionsmischung der Stadt bestehen bleiben bzw. ausgebaut werden, ist die Stärkung des Handels und der Gastronomie von großer Bedeutung. Hierbei ist es notwendig, gezielt die Kaufkraft vor Ort zu binden und möglichst wirtschaftsfreundliche Rahmenbedingungen zu unterstützen. Die starken Netzwerke der Werbegemeinschaft „Meschede aktiv“ und der „Interessengemeinschaft Mescheder Wirtschaft“ dienen dabei als Ankerpunkte. 

Qualitätsvolle Veranstaltungen können zur Vermarktung und zu einem gesamtstädtischen Wir-Gefühl beitragen. Der hohe Naherholungswert an Henne, Wenne und Ruhr sowie die besondere Lage zwischen den beiden Naturparks Sauerland-Rothaarsteig und Arnsberger Wald bieten neben der Innenstadt ein großes Potenzial zum Leben und Arbeiten in Meschede. 

Um Einwohnern, Mitarbeitern, Kunden und Gästen das lokale und regionale Potenzial zu zeigen, ist eine verstärkte, zielgruppengerechte Vermarktung der Angebote notwendig.

Für das Sonderbudget „Starke Stadt(teile)“ ergeben sich daher für 2023/2024 zur Stärkung des Handels, der Gastronomie und der Innenstadt folgende Handlungsschwerpunkte:

  • Aktive Belebung der (Innen) Stadt durch Aktionen & Veranstaltungen

  • Kaufanreizaktionen zur Kaufkraftbindung

  • Unterstützung wirtschaftsfreundlicher Rahmenbedingungen 

  • Verstärkte Sichtbarkeit von Angeboten durch erhöhte Vermarktungsaktivitäten 

Das Umsetzungskonzept sieht dabei in diesen Handlungsbereichen ineinander übergehende und sich ergänzende Maßnahmen bzw. Produkte, die sinnvoll verzahnt und in 2023/2024 verstärkt werden. Die Maßnahmen sind dabei mit einem ungefähren Zeitplan sowie dem sich aus dem Sonderbudget ergebenden einmaligen Zuschuss versehen. Änderungen der Einzelmaßnahmen sind vorbehalten und werden mit dem Stadtmarketing Meschede e.V. abgestimmt. 

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