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K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

Was ist Bauleitplanung?

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen.

Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede übernimmt der Fachdienst Planung und Bauordnung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.

Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:

  • den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und

  • den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.

Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Ob es zur Zeit Bauleitpläne in Aufstellung gibt, erfahren Sie auf der Seite "Laufende Verfahren".

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und werden als FNP (Änderung) wirksam bzw. treten als rechtskräftige Bebauungspläne in Kraft.

Neben den Bebauungsplänen bestehen weitere städtebauliche Satzungen der Kreis- und Hochschulstadt Meschede.

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