Hier finden Sie als Unternehmen oder Selbstständiger eine Zusammenfassung der NRW-Soforthilfen sowie konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, Entschädigungen für Quarantäne oder Kurzarbeitergeld.
Die IHK Arnsberg bietet einen aktuellen Status Quo zu den verschiedenen Corona-Finanzhilfen.
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Auf der Seite der IHK Arnsberg finden Sie Informationen, alle derzeit bekannten Vorschriften, die aufgrund der Pandemie erlassen, ausgesetzt oder verlängert wurden sowie weiterführende Links und Ansprechpartner in der IHK.
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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ernergie hat ein Maßnahmenpaket für Unternehmen gegen die Folgen des Coronavirus erarbeitet.
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Sollte wegen des Corona-Virus für Beschäftigte eine Quarantäne angeordnet worden sein, können Arbeitgeber für Arbeitnehmer bzw. Selbständige eine Entschädigung des Verdienstausfalls beantragen. Zuständig in Nordrhein-Westfalen für den Regierungsbezirk Arnsberg ist der sind der der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Auf der Seite des Landschaftsverbandes Rheinland finden Sie hierzu umfangreiche Informationen zur Entschädigung des Verdienstausfalls.
Kein Verdienstausfall wird gewährt wegen Umsatzeinbußen infolge von Betriebs- und Schulschließungen oder Absagen von Veranstaltungen.
Hier kommen Sie zum Online-Antragsverfahren.
Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können bis 2,5 Mio. Euro durch die Bürgschaftsbank NRW und ab 2,5 Mio Euro das Landesbürgschaftsprogramm (Merkblatt zu Landesbürgschaften für KMU und Großunternehmen in der Corona-Krise) besichert werden.
Des Weiteren ermöglicht die Bürgschaftsbank mit der SchnellBürgschaft 100 (100 Prozent Verbürgungsgrad) kleinen Unternehmen bis zu 10 Mitarbeitern für Kredite bis 250.000 Euro eine Besicherung von 100 Prozent bei festgeschriebenen Kreditkosten von max. 1 Prozent pro Jahr. Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Internetseite der Bürgschaftsbank.
Kleine Unternehmen und Existenzgründer habe die Möglichkeit, aus dem Mikromezzaninfonds Beteiligungskapital von bis zu 75.000 Euro direkt bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) in Neuss zu beantragen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Mikromezzaninfonds.
Kurzarbeitergeld hilft, Ihrem Betrieb wertvolle Arbeitskräfte zu erhalten, auch wenn Ihre Beschäftigten vorübergehend zu wenig Arbeit haben. Für die Zeit der Kurzarbeit ersetzt es Ihnen einen Teil der Kosten des Entgelts für Ihre Beschäftigten. Außerdem werden Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge abzüglich der Arbeitslosenversicherung pauschaliert zu 50 oder 100 Prozent erstattet.
Infos und Antragstellung der Agentur für Arbeit finden Sie hier.
Mit einer Soforthilfe unterstützt die Landesregierung freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten. Weitere Informationen sowie das Antragsformular finden Sie unter https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm.