Was ist Bauleitplanung?

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten; sie soll insbesondere unter den Aspekten der sozialen Gerechtigkeit und der nachhaltigen Sicherung natürlicher Lebensgrundlagen erfolgen. Die Planungshoheit liegt als Selbstverwaltungsaufgabe bei den Gemeinden. Diese sind somit zuständig für die Durchführung der Bauleitplanverfahren. In der Verwaltung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede übernimmt der Fachdienst Planung und Bauordnung die Aufgaben, die mit der Aufstellung von Bauleitplänen verbunden sind.

Die Bauleitplanung kennt zwei Stufen:

  • den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und
  • den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.

Das formelle Verfahren für die Aufstellung der Bauleitpläne ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Dort wird auch bestimmt, wie die Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren zu beteiligen ist. Ein wesentlicher Beteiligungsschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes. Ob es zur Zeit Bauleitpläne in Aufstellung gibt, erfahren Sie auf der Seite "Laufende Verfahren".

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens werden die Bauleitpläne öffentlich bekanntgemacht und werden als FNP (Änderung) wirksam bzw. treten als rechtskräftige Bebauungspläne in Kraft.

Neben den Bebauungsplänen bestehen weitere städtebauliche Satzungen der Kreis- und Hochschulstadt Meschede.

Rechtliche Hinweise - Bauleitpläne im Internet

Die auf der Homepage der Kreis- und Hochschulstadt Meschede veröffentlichten Bauleitpläne (Bebauungspläne und Flächennutzungsplan) stellen ein Hilfsmittel zur Klärung der Zulässigkeit von Vorhaben dar.
Trotz gewissenhafter Prüfung der bereitgestellten Dokumente sind alleine die bei der Kreis- und Hochschulstadt Meschede verwahrten, einsehbaren Planurkunden (Originale) rechtlich maßgebend.


Bauleitpläne als amtliche Werke

Das Urheberrecht schützt grundsätzlich Karten und Pläne, so dass vor einer Nutzung die Erlaubnis bzw. die Nutzungsbedingungen vom Rechteinhaber eingeholt werden müssen.
Bebauungspläne sowie Flächennutzungspläne genießen diesen Schutz allerdings nicht, da sie als sogenannte amtliche Werke nach §5 UrhG der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden sollen und eine weite Verbreitung im Interesse des Gesetzgebers liegt.
 

Uneingeschränkte Nutzung der Bauleitpläne als Download

Die hier bereitgestellten Bauleitpläne der Kreis- und Hochschulstadt Meschede können somit kostenfrei und ohne jegliche Einschränkung durch Nutzungsbedingungen heruntergeladen, gespeichert und weiterverwendet werden, solange keine Bestandteile aus dem Kontext herausgelöst und zweckentfremdend genutzt werden.
Sowohl für private wie auch gewerbliche und behördliche Zwecke dürfen diese Pläne vervielfältigt, weitergegeben oder veröffentlicht werden. Wir bitten lediglich bei einer Weiterverwendung der Daten um einen angemessenen Quellenhinweis.