Wohngebiet "Talsperrenstraße", Meschede-Stadt

Am südlichen Rand der Kernstadt Meschede entstand Ende der 90er Jahre das Neubaugebiet "Talsperrenstraße". Die Erschließungsstraße "Hellern", die von der Talsperrenstraße abzweigt, trägt den Namen eines beim Bau der Hennetalsperre umgesiedelten Dorfes. Über die Talsperrenstraße gelangt man direkt zur Steinstraße/ B 55; die Entfernung zur Fußgängerzone Meschedes beträgt nur 1 km. In südliche Richtung führt die Talsperrenstraße zum Rande des Hennedamms; über Fußwege gelangt man direkt zu den Freizeitnutzungen entlang des Stausees.

Das Baugebiet grenzt unmittelbar an den Flusslauf der Henne, an dessen Ufer ein Fußweg angelegt wurde, der zur Grundschule unter dem Regenbogen führt. Auch der nächstgelegene Kindergarten ist weniger als 1 km entfernt. Das Baugebiet umfasst ca. 27 Bauplätze, davon sind 6 noch nicht bebaut.

Der Übersichtsplan des Baugebietes "Talsperrenstraße", in dem die noch freien Grundstücke mit grau/weiß hinterlegten Gebäuden gekennzeichnet sind (Stand: Dezember 2021), steht Ihnen unterhalb dieses Artikels im Downloadbereich als PDF-Datei zur Verfügung.

Sofern Sie rechtliche Detailinformationen zum Baurecht für die einzelnen Grundstücke benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Müller vom Fachbereich Planung und Bauordnung bei der Stadt Meschede. Für das Plangebiet gilt der Bebauungsplan Nr. 119 "Talsperrenstraße".


Nähere Auskünfte über die noch freien Grundstücke:

LEG Solution GmbH
Herr Ekkehardt Rohlfing
Detmolder Straße 596-598
33699 Bielefeld
Tel.: 0521 / 92447-67
Mobil: 0172 5200295
Fax: 0521 / 92447-59
eMail: ekkehardt.rohlfing@leg-nrw.de

IhreAnsprechperson

Thomas Müller

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