Wahltermin:
Sonntag, 13. September 2020 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr
Allgemeine Informationen:
Am 13. September 2020 finden in der Kreis- und Hochschulstadt Meschede die Wahlen für
das Amt der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, für die Wahl der Vertretung /Stadtrat), für das Amt der Landrätin / des Landrates sowie der Vertretung des Hochsauerlandkreises (Kreistag) statt. Eine mögliche Stichwahl für die Bürgermeister- und / oder Landratswahl würde am 27. September 2020 stattfinden.
Bei diesen Kommunalwahlen werden die Bürgermeister/innen, Landrätinnen / Landräte sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrates und des Kreistages für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Die Bürgermeisterin / bzw. der Bürgermeister sowie die Landrätin bzw. der Landrat wird durch Mehrheitswahl bestimmt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler besitzt eine Stimme. Erringt keine Bewerberin bzw. kein Bewerber am 13. September 2020 mehr als die Hälfte der Stimmen, wird am 27. September 2020 eine Stichwahl durchgeführt.
Bei der Wahl des Stadtrates hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme, mit der gleichzeitig eine Wahlbezirksbewerberin bzw. ein Wahlbezirksbewerber und die Reserveliste der Partei oder Wählergruppe gewählt werden, für die die Wahlbezirksbewerberin bzw. der Wahlbezirksbewerber aufgestellt ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Kommunalwahl ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW, dem Kommunalwahlgesetz sowie der Kommunalwahlordnung.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltage
In der Kreis- und Hochschulstadt Meschede sind 24.234 Personen wahlberechtigt (Stand 09.08.2020). Durch Zuzüge, Fortzüge und dergleichen wird sich die Zahl der Wahlberechtigten bis zum Wahltag allerdings noch verändern.
Entscheiden für die Wahlteilnahme ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Der Stichtag für die Ziehung des Wählerverzeichnisses ist der 09. August 2020. In das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 24. bis 28. August 2020 Einsicht genommen werden. Es liegt im Wahlamt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede, EG Zimmer 007) aus.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 15. bis 19. August 2020 zugestellt.
Wahlberechtigte, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend an das Wahlamt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede unter 0291/205-296 oder 0291/205-297 zu wenden.
Möglichkeiten zur Teilnahme an der Wahl
Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist bis Donnerstag, 10. September 2020, 12.00 Uhr möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach noch eingehenden Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, der 11. September 2020, 18.00 Uhr.
Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung von Briefwahl noch Am Wahltag, 13. September 2020 bis 15.00 Uhr möglich.
Wegen der Postlaufzeiten wird eine frühzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen empfohlen. Die Briefwahlunterlagen müssen am Wahltag bis spätestens 16.00 Uhr beim Wahlamt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Franz-Stahlmecke-Platz, 59872 Meschede, eingegangen sein.
Wahllokale
Die Wahllokale können unter http://secure.citkomm.de/IWS/startini.do?mb=5958032 gesucht werden oder unter Downloads eingesehen werden, barrierefreie Wahllokale sind durch ein Rollstuhlfahrerpiktogramm gekennzeichnet.
Repräsentative Wahlstatistik
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahrgruppe analysieren.
Der Landeswahlleiter hat für die Kreis- und Hochschulstadt Meschede in einem Stichprobenverfahren gemäß § 50 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) i.V.m. § 80 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) den Urnenwahlbezirk 040 – FH Südwestfalen ausgewählt.
Die statistische Erhebung erfolgt ausschließlich bei der Wahl zur Vertretung des Hochsauerlandkreises. Wählerinnen /Wähler in dem ausgewählten Wahlbezirk erhalten Stimmzettel mit Unterscheidungsaufdruck (Buchstaben).Eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ist ausgeschlossen. durch folgende Vorkehrungen:
Wahlinformationen in leichter Sprache
Corona-Schutzmaßnahmen
Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede wird für alle unterschiedlichen Wahlformen die notwendigen Maßnahmen zum Coronaschutz umsetzen, die eine sichere Wahldurchführung für die Wählerinnen und Wähler sowie die ehrenamtlichen Wahlheferinnen und Wahlhelfer zu gewährleisten.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt der Kreis- und Hochschulstadt gerne unter 0291/205-296 zur Verfügung.