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Herzlich willkommen in der
     K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

 

Abmeldung

**Wohnsitz oder Wohnung abmelden**

Sie möchten Ihren Wohnsitz abmelden, weil Sie aus Meschede wegziehen? Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Abmeldung beim Bürgerbüro bzw. Einwohnermeldeamt der Stadt Meschede.

Eine Abmeldung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, sondern dauerhaft ins Ausland ziehen. Auch eine Nebenwohnung bzw. einen Nebenwohnsitz können Sie hier abmelden.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihren Wohnsitz, Ihre Wohnung oder Ihre Nebenwohnung abmelden können, welche Fristen gelten und welche Unterlagen benötigt werden. Außerdem finden Sie die passenden Abmeldeformulare für die Abmeldung einer Wohnung, einer Nebenwohnung oder bei einem Umzug ins Ausland.

Wenn Sie wissen möchten, wie und wo Sie sich in Meschede abmelden können, finden Sie auf dieser Seite alle wichtigen Informationen zur Wohnsitzabmeldung und zur Abmeldebestätigung.

 

Wichtig!

**An einigen Tagen** ist eine Vorsprache im Bürgerbüro **nur mit Termin** möglich. 
Termine können Sie in wenigen Schritten (ohne Registrierung) **online buchen.**
Sofern in besonders dringenden Angelegenheiten und Notfällen eine kurzfristige Online-Terminbuchung im Bürgerbüro nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer 0291/205-185. Oftmals stehen tagesaktuelle Termine zur Verfügung.

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Meldefrist

Für die Abmeldung haben Sie **zwei Wochen** nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ist **frühestens eine Woche vor** dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben.

Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.

Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.

 

Anschrift im Ausland

Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie uns Ihre Auslandsadresse hinterlassen. Sie wird im Melderegister gespeichert und wir können z.B. bei Wahlen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

Wenn Sie bereits ins Ausland verzogen sind,

können Sie die Abmeldung ausnahmsweise auch schriftlich vornehmen.

Bitte richten Sie diese an: 
Stadt Meschede, Bürgerbüro, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede

**oder**

per Fax: **0291 205 300**
per E-Mail: **buergerbuero@meschede.de**

**Ihre Abmeldung muss folgende Angaben enthalten:**

- Namen aller Personen, die tatsächlich ausgezogen sind
- ab wann Sie ausgezogen sind (Auszugstag)
- wohin Sie verzogen sind (neue Anschrift)
- die Abmeldung muss von Ihnen persönlich unterschrieben sein
- eine Kopie des Ausweisdokumentes ist zwecks Unterschriftenprüfung der Abmeldung beizufügen

Die Abmeldebestätigung wird Ihnen an die Wegzugsanschrift zugesandt.

 

 Verwarngelder / Bußgelder für verspätete Abmeldungen

bis 3 Monatemündl. Verwarnung3 bis 6 Monate20,00 €6 bis 12 Monate30,00 €12 bis 24 Monate50,00 €jedes weitere Jahr 50,00 €

 Rechtsgrundlagen

- Bundesmeldegesetz (BMG)

 Download &amp; Formulare

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