Zum 02.07.2021 ist eine geänderte Fassung der Landesbauordnung NRW in Kraft getreten.
Alle neu eingereichten Anträge werden nach der jetzt gültigen Fassung der Bauordnung bearbeitet. Aufgrund der Einarbeitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Rechtslage kann es daher in den folgenden Wochen zur Verzögerung bei der Antragsbearbeitung kommen. Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede bitte daher um ihr Verständnis.
Achim
Kosse
Rathaus Meschede (Bauaufsicht)
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Uwe
Martius
Rathaus Meschede (Bauaufsicht)
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Thomas
Müller
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Sebastian
Pöttgen
Rathaus Meschede (Bauaufsicht)
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Martina
Schübeler
Rathaus Meschede (Bauaufsicht)
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Sebastian
Struwe
Rathaus Meschede (Bauaufsicht)
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
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13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreis- und Hochschulstadt Meschede hat darauf zu achten, dass bei Neu- oder Anbauten sowie Umbauten und Nutzungsänderungen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Neben den grundlegenden Vorschriften des Baugesetzbuches und der Landesbauordnung gehören zu den Vorgaben auch die Bebauungspläne der Kreis- und Hochschulstadt Meschede und Gestaltungssatzungen. Zur Beurteilung anderer Rechtsbereiche (Immissionsschutz, Natur- und Landschaftsschutz, Wasser- und Abfallrecht) beteiligt die Untere Bauaufsichtsbehörde im Bauantragsverfahren die jeweils zuständigen Fachbehörden.
Des Weiteren obliegt der unteren Bauaufsichtsbehörde die wiederkehrende Prüfung von Sonderbauten, die Führung des Baulastenverzeichnisses, die Genehmigung von Grundstücksteilungen oder die Prüfung gesetzlicher Vorkaufsrechte der Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Zum Aufgabenbereich gehört ferner die Abnahme "fliegender Bauten" (Zelte oder Fahrgeschäfte, die vorübergehend aufgestellt werden).
Darüber hinaus stehen im Vorfeld von Bauanträgen aber auch während der Bauphase die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Rahmen der Bauberatung gerne zur Verfügung.
Die Untere Bauaufsicht finden Sie im Technischen Rathaus in Meschede
Kreis- und Hochschulstadt Meschede
Untere Bauaufsicht
Sophienweg 3
59872 Meschede
Tel. 0291 205282
E-Mail: bauordnung@meschede.de
Öffnungszeiten
Tag | Uhrzeit |
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Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Donnerstag | 13:00 bis 17:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |