Nicola
Valentin
Rathaus Meschede (Soziales)
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Falko
Wetzlich
Rathaus Meschede
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Wohngeld ist eine Leistung des Staates für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten können.
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab:
Der Anspruch auf Wohngeld ist bei Empfängern von folgenden staatlichen Leistungen ausgeschlossen:
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich Soziales - Wohngeldstelle bei dem zuständigen Sachbearbeiter/in. Wohngeld wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen gewährt.