Nicola
Valentin
Rathaus Meschede (Soziales)
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Wohnberechtigungsschein und Wohnungsvermittlung – Allgemeines
Voraussetzung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) ist ein Wohnberechtigungsschein. Dieser ist eine amtliche Bescheinigung, mit der ein Mieter nachweist, dass er eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen darf. Ein Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag erteilt.
Für eine Wohnraumvermittlung sollte zunächst die Aufnahme für die Liste der Wohnungssuchenden beantragt werden.
Anspruchsvoraussetzungen
Einen Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn das
Die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung richtet sich nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich Soziales bei dem zuständigen Sachbearbeiter/in für Wohnungswesen bzw. Wohnberechtigungsscheine; ebenso der Antrag auf Wohnraumvermittlung.