Gaby
Decker
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Martina
Schulte
Rathaus Meschede
Montag
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Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Steuer wird von der Kommune erhoben, der diese Einnahmen ausschließlich zufließen. Der Besteuerung unterliegen die im Stadtgebiet Meschede veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen und Veranstaltungen gewerblicher Art. Dazu zählen z.B. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen, Gastwirtschaften und anderen Aufstellorten. Steuerschuldner ist der Aufsteller der Spielgeräte.
Die Steuer beträgt in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je Apparat und angefangenem Kalendermonat
Die Steuer beträgt in Gastwirtschaften oder an sonstigen Orten je Apparat und angefangenem Kalendermonat
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschrifteinzug teilzunehmen.