Urkundenanforderung

Immer wieder im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Abzüge her.

Bei der Anforderung einer Urkunde, die sich auf einen Personenstandsfall (Eheschließung, Geburt, Tod) bezieht, der vor dem 01.01.1975 eingetreten ist, ist es erforderlich, dass Sie den genauen Ereignisort angeben. Nur so ist es möglich, den richtigen Eintrag zu finden.

Für die ehemalige Amtsgemeinden Freienohl, Calle, Grevenstein, Remblinghausen, Eversberg, kann Ihnen das Standesamt Meschede nur dann Urkunden ausstellen, wenn sich der Personenstandsfall bis zum 31.12.1974 ereignet hat. Ab 01.01.1975 wurden diese ehemals eigenständigen Standesämter im Rahmen der Kommunalreform Bestandteil des Standesamtes Meschede.

Sollte der Personenstandsfall im Ausland eingetreten und ab dem 01.01.2009 beim Standesamt Meschede nachbeurkundet worden sein, so kann Ihnen das Standesamt Meschede auch darüber Urkunden ausstellen. In diesem Fall geben sie als Ereignisort bitte "Meschede" und die Eintragsnummer und das Eintragsjahr an (diese können Sie einer schon vorhandenen Urkunde entnehmen). Sollten Ihnen die Eintragsnummer und das Eintragsjahr nicht bekannt sein, ist eine Urkundenanforderung auf diesem Wege nicht möglich. Fordern Sie die Urkunde dann bitte persönlich, schriftlich oder per eMail an.

Beglaubigte Kopien der als Eheregister fortgeführten Familienbücher können auch nur persönlich, schriftlich oder per eMail angefordert werden; geben Sie bei einer solchen Bestellung bitte das Kennzeichen des Familienbuches (Familienname des Mannes / Geburtsname der Frau, zB. Stratmann / Müller, und das Heiratsdatum, die Heiratsregisternummer sowie den Heiratsort) an. Der unten angegebene Onlinebestelldienst umfasst die Bestellung dieser Urkunde leider nicht.
 

Welche Urkunden gibt es überhaupt?

  • Geburtsurkunden
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden
  • Sterbeurkunden
  • mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
  • Sie können auch beglaubigte Auszüge aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterberegister erhalten
  • beglaubigte Kopien der als Eheregister fortgeführten Familienbüchern

Wo gibt es die Urkunden?

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat; die Eheurkunde z.B. beim Standesamt Meschede, wenn Sie in Meschede geheiratet haben.

Hier gelangen Sie zu unserem Online-Bürgerservice. In diesem Portal können Sie Ihre Urkunde direkt anfordern. >> Zur Urkundenanforderung!

Die aktuellen Gebührensätze (Stand: 1. Januar 2009):

  • Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung des gleichen Familienbuches im gleichen Arbeitsgang = 5,00 €.
     
  • Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Für die Bestellung von zwei Geburtsurkunden sind also 15,00 €, bei drei Geburtsurkunden = 20,00 € usw. zu entrichten.
     
  • Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.

Ihre Ansprechpersonen

Martin Pletzinger

martin.pletzinger@​meschede.de 0291 205 312Adresse | Öffnungszeiten | Details

Luisa Schmitte

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Andrea Bölling

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