Untersuchung, Ärztliche für Jugendliche

Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen.

Wichtig

  • die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen


Der Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung

Ebenfalls erhalten Sie von uns für die Untersuchung während der Ausbildungszeit, die bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres stattfindet, einen Berechtigungsschein für die Nachuntersuchung.

  • Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Ihre Ansprechpersonen

Thomas Tertel

thomas.tertel@​meschede.de 0291 205 181Adresse | Öffnungszeiten | Details

Daniel Benkö

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Birgit Ruhrmann

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