Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich vor Aufnahme dieser Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ärztlich untersuchen lassen.
Wichtig
Der Untersuchungsberechtigungsschein für die Nachuntersuchung
Ebenfalls erhalten Sie von uns für die Untersuchung während der Ausbildungszeit, die bei Jugendlichen vor Vollendung des 18. Lebensjahres stattfindet, einen Berechtigungsschein für die Nachuntersuchung.