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Vollenberg
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Im Stadtgebiet Meschede ist die Reinigung der öffentlichen Straßen (Sommerreinigung) grundsätzlich den Anliegern übertragen worden. Diese haben die Fahrbahnen und Gehwege zu reinigen und den anfallenden Kehricht zu beseitigen. Von dieser Reinigungspflicht gibt es allerdings zwei Ausnahmen: Im Bereich der Innenstadt (Fußgängerzone) und auf den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, wo eine Reinigung den Anliegern aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens nicht zugemutet werden kann, erfolgt eine kostenpflichtige maschinelle Straßenreinigung durch die Stadt. In den Anlagen 2 und 3 zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede erfahren Sie, welche Straßen gebührenpflichtig durch die Kreis- und Hochschulstadt Meschede gereinigt werden.
Zur Straßenreinigung gehört neben der vorstehend beschriebenen Sommerreinigung auch die Durchführung des Winterdienstes. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen erfolgt durch die Kreis- und Hochschulstadt Meschede. Zur Durchführung dieser Aufgabe sind neben den Fahrzeugen und Mitarbeitern des Baubetriebshofes auch Fremdunternehmen im Einsatz, um den Winterdienst im gesamten Stadtgebiet zeitnah durchführen zu können. Zur Refinanzierung der Kosten des Winterdienstes wird eine Winterdienstgebühr von den Anliegern erhoben.
Der Winterdienst auf den Gehwegen obliegt den Eigentümern der an den Gehweg angrenzenden Grundstücke. Diese haben die Gehwege vor ihrem Grundstück eis- und schneefrei zu halten. Auch bei Straßen ohne einen abgesetzten oder gesondert ausgewiesenen Gehweg, haben die Anlieger einen Gehstreifen von mindestens 1 Meter Breite eis- und schneefrei zu halten. Den genauen Umfang der Winterdienstpflichten und die zeitlichen Vorgaben zur Durchführung können Sie der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede entnehmen.
Gebührenmaßstab, sowohl für die von der Stadt durchgeführte Sommerreinigung als auch für den durchgeführten Winterdienst auf den Fahrbahnen, ist der sogenannte Frontmetermaßstab. Es handelt sich hierbei um einen rechnerischen Wahrscheinlichkeitsmaßstab, um die Kosten der Straßenreinigung möglichst vorteilsgerecht auf die jeweiligen Grundstücke umlegen zu können. Mit einer konkreten Reinigungsstrecke vor dem gebührenpflichtigen Grundstück hat der Frontmetermaßstab allerdings nichts gemein.
Beim Frontmetermaßstab werden alle an die gereinigte Straße angrenzenden und zusätzlich die der Straße zugewandten Grundstücksseiten zugrunde gelegt. Zugewandte Grundstücksseiten sind die Seiten, welche mit der Fahrbahn parallel oder in einem Winkel von weniger als 45 Grad verlaufen. Zur Ermittlung des Gebührensatzes werden die Gesamtkosten der Straßenreinigung bzw. des Winterdienstes durch die Summe aller ermittelten Frontmeter dividiert.
Nachstehend sind einige Beispiele einer Frontmeterberechnung für verschiedene Grundstückszuschnitte aufgeführt.
Es besteht die Möglichkeit, am Lastschrifteinzug teilzunehmen.
Wenden Sie sich an: mandat@meschede.de
Für das Jahr 2023 werden folgende Gebühren je lfd. Meter erhoben:
Straßenreinigungsgebühren