Andrea
Bölling
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Martin
Pletzinger
Standesamt
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen möglich und erwünscht.
Luisa
Schmitte
Standesamt
Montag
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Dienstag
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Donnerstag
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Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen möglich und erwünscht.
Beurkundung von Sterbefällen
Der Tod einer in Meschede verstorbenen Person, unabhängig von dessen Wohnort und Nationalität, wird vom Standesamt Meschede beurkundet; es wird ein Sterberegistereintrag errichtet.
Grundlage hierfür ist die Sterbefallanzeige, in der neben Identitätsangaben über den Verstorbenen insbesondere Informationen über den genauen Ort und den Zeitpunkt des Sterbefalls enthalten sind.
Hinsichtlich des medizinischen Teils ist die ärztliche Todesbescheinigung maßgeblich, in der von einem Arzt verbindliche Angaben über Sterbeort und -zeitpunkt getroffen werden.
Bei fast allen Sterbefällen wird sich der von den Angehörigen beauftragte Bestatter um die Abwicklung der Formalitäten kümmern. Er wird die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt einreichen. Der Standesbeamte errichtet den Sterberegistereintrag und stellt aus diesem Eintrag die gewünschten Sterbeurkunden (nationale und internationale (= mehrsprachige)) sowie die Sterbefallbescheinigungen aus.
Hier gelangen Sie zu unserem Online-Bürgerservice. In diesem Portal können Sie Ihre Urkunde direkt anfordern. >> Zur Urkundenanforderung!
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei,
ebenso die
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden benötigt werden
(z.B. für Lebensversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Beantragung eines Erbscheines, Löschung eines Rechts aus dem Grundbuch etc.)
Für die Beurkundung eines Sterbefalles benötigt das Standesamt bestimmte Dokumente. Welche das im Einzelfall sind, hängt u.a. vom Familienstand, des Alters und der Nationalität des(r) Verstorbenen ab.
In aller Regel werden folgend aufgeführte Papiere benötigt: