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Pohl
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Gemeinsam gegen Armut
Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Auch Sozial- und Schuldnerberatungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen stellt deshalb ein umfangreiches Unterstützungsprogramm zur Verfügung.
Mit dem Stärkungspakt NRW werden finanzielle Unterstützungsleistungen für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise und einer hohen Inflation an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur gewährt, damit diese ihre notwendige Arbeit weiterleisten und sogar ausbauen können. Darüber hinaus kommen in Härtefällen auch Maßnahmen für Einzelfallhilfen in Betracht. Einrichtungen die bereits über Dritte vollfinanziert werden, sind von einer Unterstützung ausgeschlossen. Es handelt sich um sog. Billigkeitsleistungen, d.h. es besteht kein rechtlicher Anspruch. Sie können aus Gründen der staatlichen Fürsorge zum Ausgleich oder der Milderung von Schäden und Nachteilen gezahlt werden.
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z. B.
Förderfähig sind u. a.
Die Leistungen werden nur für Ausgaben gewährt, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden. Doppelförderungen sind ausgeschlossen.
Bis zum 31.12.2023 nichtverausgabte Mittel sind zurückzuzahlen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Personalkosten und investive Ausgaben.
Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können Ihren Bedarf über auf den Postweg bei der Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Soziales, Franz-Stahlmekce-Platz 2, 59872 Meschede oder per E-Mail an ina.pohl@meschede.de anmelden.
Hier finden Sie die Antragsdokumente:
Ein rechtlicher Anspruch auf die Gewährung der beantragten Leistung besteht nicht (Billigkeitsleistung).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.