Städtebauliche Verträge

Diese Verträge regeln städtebauliche Projekte und klären, welche Rechte und Pflichten der Investor auf der einen Seite und die Kommune auf der anderen hat.

Hier finden Sie Ihren Ansprechparnter  für:

  • Abschluss städtebaulicher Verträge nach dem Baugesetzbuch (Erschließungsverträge) mit einem Investor/Erschließungsträger für die Aufschließung neuer Baugebiete.

Ihre Ansprechperson

Lukas Stentenbach

lukas.stentenbach@​meschede.de 0291 205 160Adresse | Öffnungszeiten | Details