Städtebauforderung

Damit Städte die Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützt der Bund und das Land NRW die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen der Städtebauförderung. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b Grundgesetz, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung (VV Städtebauförderung) zur Verfügung gestellt.

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