Laura
Peluso
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die auf Grund ihrer Ladung die Abmessungen der §§ 18 Abs. 1 oder 22 Abs. 2 - 4 überschreiten, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.
Bei Überschreiten der Maße und Gewichte nach den §§ 32 bis 34 StVZO bedürfen diese Fahrzeuge zusätzlich einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 3.
Die Stadt Meschede bedient sich bei dem Antrags- und Genehmigungsverfahren des bundeseinheitlichen, elektronischen Verfahrens "VEMAGS" (Verfahrensmanagement Großraum- und Schwertransporte).