Reisepass, Vorläufiger

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die in Meschede ihre Hauptwohnung haben, können bei uns einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Wichtig

  • der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt und Ihnen mitgegeben
  • sollten Sie Ihren Reisepass verloren haben bzw. ist dieser entwendet worden, wird bei der Beantragung eines neuen Passes eine Verlustanzeige aufgenommen; die Zweitausfertigung wird an die Kreispolizeibehörde Meschede gesandt
  • der endgültige Reisepass wird nicht direkt mit beantragt
  • im vorläufigen Reisepass werden keine Fingerabdrucke gespeichert

Ein Tipp

Bevor Sie eine Auslandsreise antreten, überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere, da die Neubeantragung einige Zeit in Anspruch nimmt. Die aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.

  • der vorläufige Reisepass ist ab Ausstellung ein Jahr gültig
  • die Gebühr beträgt 26,00 Euro
  • den bisherigen Reisepass oder Personalausweis bzw. Geburtsurkunde
  • ein aktuelles, Biometrie taugliches Passfoto ( = "ernstes" Passfoto ohne Lächeln; bitte weisen Sie im Fotogeschäft darauf hin, dass Sie ein Reisepass-Foto benötigen)
  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Die Zustimmungserklärung können Sie sich auch unterhalb dieser Information im Bereich "Downloads zu dieser Seite:" aufrufen.

Ihre Ansprechpersonen

Thomas Tertel

thomas.tertel@​meschede.de 0291 205 181Adresse | Öffnungszeiten | Details

Daniel Benkö

daniel.benkoe@​meschede.de 0291 205 184Adresse | Öffnungszeiten | Details

Michaela Fuchs

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Tanja Schabon

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Birgit Ruhrmann

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