Diana
Wilmesmeier
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Auch außerhalb der aG-Regelung besteht die Möglichkeit eine Parkerleichterung zu gelangen.
Folgende Personengruppen kommen für die Parkerleichterung in Betracht:
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Erlass vom 30.11.15 Az.: III B3 – 78- 12 / 6 die Regelung erlassen, das für die Inanspruchnahme der Parkerleichterung das Merkzeichen B in Nordrhein-Westfalen nicht mehr notwendig ist.
Die unter Verzicht auf das Merkzeichen B ausgestellten Behindertenparkausweise sind nur in Nordrhein-Westfalen gültig.
Auch hierfür muss der Schwerbehindertenausweis mitgebracht werden.
Der Antrag auf Parkerleichterung wird von hier zum Hochsauerlandkreis geschickt. Nach versorgungsrechtlicher Prüfung durch den Hochsauerlandkreis teilt dieser mit ob die Voraussetzungen für die Parkerleichterung erfüllt sind.
Die Personengruppen, die eine orangene Parkkarte erhalten dürfen:
Dies gilt jedoch nur, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht und die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden. Nicht geparkt werden darf von diesen letztgenannten Personengruppen auf den mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Flächen.
Mitzubringen ist