Diana
Wilmesmeier
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Es können für unterschiedliche Bereiche Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrsordnung erstellt werden. Nachfolgend sind die häufigsten Beispiele aufgeführt:
Handwerkerparkausweis:
Handel, Handwerk und ambulante Dienst können für ihre Werkstatt- und Servicefahrzeuge Ausnahmen von Halten und Parken für einen einzelnen Zeitraum bis zu einem Jahr erteilt werden. Das Befahren der Fußgängerzone wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Siehe Flyer.
Befreiung von der Gurtanlegepflicht:
Von der Anlegepflicht für Sicherheitsgurte können Personen befreit werden, wenn das Anlegen der Gurte aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Befreiung von der Schutzhelmtragepflicht:
Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
In beiden Fällen sind die Voraussetzungen gesundheitlicher Art durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.