Nachbarrecht

Bei den heutigen Grundstückspreisen sind viele Hausgrundstücke recht klein und grenzen an ebenso kleine Nachbargrundstücke. Wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen. Das gilt auch an der Gartengrenze.

Jeder Grundstückseigentümer sollte daher wissen, wie er nach dem Gesetz bei der Gestaltung und Pflege seines Gartens auf seine Nachbarn Rücksicht nehmen muss und welche Rücksichten er von seinem Nachbarn verlangen kann.

Das Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen enthält weitere Informationen zum Nachbarrecht. Die dort angebotene Broschüre „Rechtsprobleme an der Gartengrenze“ gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen häufiger Fälle und ist auch bei der örtlichen Ordnungsbehörde der Kreis- und Hochschulstadt Meschede erhältlich.

Zu konkreten nachbarrechtlichen Problemen dürfen weder das Justizministerium, die Städte und Gemeinde noch die Gerichte außerhalb eines Gerichtsverfahrens Stellung nehmen.

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/rechtsprobleme-an-der-gartengrenze/13

Ihre Ansprechperson

Jonas Ruhrmann

jonas.ruhrmann@​meschede.de 0291 205 296Adresse | Öffnungszeiten | Details