Melderechtliche Bescheinigungen

Allgemeine Informationen

Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Bei der Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass der betroffenen Person sowie ggf. eine Vollmacht vorzulegen. Bevollmächtigte Personen müssen sich ausweisen können.
 

Einfache Meldebescheinigung
Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Angaben, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.


Erweiterte Meldebescheinigung
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.


Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigungen werden vom Bürgerbüro der Stadt Meschede nach Vorlage des Personal-ausweises kostenlos ausgehändigt. Vorgefertigte Bescheinigungen können bestätigt werden. 

Zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist die persönliche Vorsprache des Betroffenen zwingend erforderlich.

Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Deutsche im Ausland erhalten die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat. Die Bescheinigung bestätigt, dass die aufgeführte Person lebt.

Eine Lebensbescheinigung ist i.d.R. für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich.


Voraussetzungen

  • Die Meldebescheinigung muss persönlich beantragt werden. Ist dies nicht möglich, können Sie eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht damit betrauen.
  • Lebensbescheinigungen müssen persönlich beantragt werden.
  • Meldebescheinigung                       9,00 €
  • Erweiterte Meldebescheinigung        9,00 €
  • Lebensbescheinigung                      gebührenfrei

Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei

  • Meldebescheinigungen zur Vorlage beim HSK, Schwerbehindertenrecht (ehemals Versorgungsamt)
  • Melde- oder Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.
  • Schriftliche Vollmacht (bei Beauftragung einer anderen Person)
  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

Ihre Ansprechpersonen

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