Thomas
Tertel
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Svenja
Beck
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Tanja
Schabon
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Anja
von Daake
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Michaela
Fuchs
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Allgemeine Informationen
Melde- und Lebensbescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgehen. Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.
Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen. Bei der Vorsprache ist der Personalausweis oder Reisepass der betroffenen Person sowie ggf. eine Vollmacht vorzulegen. Bevollmächtigte Personen müssen sich ausweisen können.
Einfache Meldebescheinigung
Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer, wo gemeldet ist. Angaben, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.
Erweiterte Meldebescheinigung
Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.
Lebensbescheinigung
Lebensbescheinigungen werden vom Bürgerbüro der Stadt Meschede nach Vorlage des Personal-ausweises kostenlos ausgehändigt. Vorgefertigte Bescheinigungen können bestätigt werden.
Zur Ausstellung einer Lebensbescheinigung ist die persönliche Vorsprache des Betroffenen zwingend erforderlich.
Eine Lebensbescheinigung ist ein amtliches Dokument, welches vom örtlichen Einwohnermeldeamt auf Antrag erteilt wird. Deutsche im Ausland erhalten die Lebensbescheinigung vom jeweiligen deutschen Generalkonsulat. Die Bescheinigung bestätigt, dass die aufgeführte Person lebt.
Eine Lebensbescheinigung ist i.d.R. für Rentenzwecke, insbesondere bei einem Träger im Ausland, erforderlich.
Voraussetzungen
Für die Ausstellung fallen keine Gebühren an, bei