Angela
Gierhard
JobCenter
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Margareta
Krick
JobCenter
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind seit 1993 die Leistungsansprüche von Asylbegehrenden geregelt. Die Leistungen nach dem AsylbLG sollen das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum der Leistungsberechtigten abdecken.
Anspruchsvoraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt im Fachbereich Soziales bei dem zuständigen Sachbearbeiter/in.