Laura
Peluso
Rathaus Meschede
Montag
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Dienstag
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Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
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Freitag
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Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Hunde, die entweder eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten, sind zusätzlich zur Anmeldung zur Hundesteuer als große Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) zu erfassen. Ein Antragsformular dazu ist auf dieser Seite online abrufbar.
Hunde der Rassen
sind als gefährliche Hunde einzustufen.
Die Haltung eines gefährlichen Hundes ist nur erlaubt, wenn ein persönliches (z.B. Wachhund) oder ein öffentliches Interesse (Hund aus Tierheim) besteht.
Um einen im Einzelfall gefährlichen Hund handelt es sich immer dann, wenn dieser mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt wurde. Auch handelt es sich immer dann um einen im Einzelfall gefährlichen Hund, wenn dieser zum Nachteil des Menschen ausgebildet wurde, dieser einen Menschen oder einen anderen Hund durch Biss verletzt hat, der Hund einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen hat oder Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Für Hunde der Rassen
die Vorschriften für die Haltung von gefährlichen Hunden. Das öffentliche oder private Interesse muss hierbei nicht nachgewiesen werden.