Kinderreisepass

Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder (auch Säuglinge) ein Ausweisdokument. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann hierzu ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Ebenso ist für die Einreise eines Kindes in einen anderen Staat ein Reisedoku-ment erforderlich.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26. Juni 2012 ungültig. Seit diesem Tag müssen alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Auslandsreisen mit Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr genügt in der Regel ein Kinderreisepass.

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Er wird allerdings von einigen Ländern nicht zur Einreise bzw. visumfreien Einreise anerkannt (z. B. USA). Wird der Kinderreisepass von einem Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für Kinder ausgestellt werden. 

Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Antragstellung, ob der Kinderreisepass für die Einreise in einem Nicht-EU-Land ausreichend ist. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt. Die Passbehörde kann aus rechtlichen Gründen keine verbindlichen Auskünfte zu Einreisebestimmungen anderer Länder geben.

Der Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden. Leben die Eltern getrennt, kann der Antrag auch von dem Elternteil allein gestellt werden, bei dem das Kind lebt. Dafür wird die Einverständniserklärung (Zustimmungserklärung) der Sorgeberechtigten benötigt.
 

Gültigkeit

Der Kinderreisepass ist ab Ausstellung ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.


Verlängerung / Aktualisierung
Eine Verlängerung (bis maximal zur Vollendung des 12. Lebensjahres) ist möglich, sofern der Verlängerungsantrag innerhalb der laufenden Gültigkeit des Kinderreisepasses gestellt wird. Abgelaufene Kinderreisepässe dürfen nicht verlängert werden. In diesen Fällen muss immer ein neues Dokument ausgestellt werden.

Eine Aktualisierung des Lichtbildes bzw. der Angaben zur Körpergröße ist innerhalb der Gültigkeit des Kinderreisepasses jederzeit möglich.

In beiden Fällen ist eine freie Doppelseite (Seite 4/5 oder ab Seite 8/9 ff.) im Kinderreisepass erforderlich. Eventuell vorhandene Visa, Ein- oder Ausreisestempel dürfen dabei nicht überklebt werden.

Sobald eine einwandfreie Identifizierung des Kindes anhand des im Kinderreisepass enthaltenen Passbildes nicht mehr möglich ist sollte eine Aktualisierung, Verlängerung oder Neuausstellung beantragt werden.
 

Bearbeitungszeitraum
Die Ausstellung ist sofort möglich. 
 

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen
  • Das Kind ist in Meschede mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
  • Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind mit vorsprechen, da die Unterschrift des Kindes in den Kinderreisepass mit aufgenommen wird

 

  • Kinderreisepass                                   13,00 €
  • Verlängerung Kinderreisepass                6,00 €
  • Aktualisierung Kinderreisepass               6,00 €

Die Gebühr für den Kinderreisepass muss bei Antragstellung bezahlt werden.

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild(Beachten Sie die Fotomustertafel der Bundesdruckerei)
  • Geburtsurkunde (bei der Erstausstellung eines Kinderreisepasses)
  • Alter Kinderreisepass (auch wenn er abgelaufen ist)
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter, es sei denn, ein Elternteil weist das alleinige Sorgerecht nach (Vorlage des Sorgerechtsbeschlusses erforderlich)
  • Passgesetz (PassG)
  • Passverwaltungsvorschrift (PassVwV)

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