Wolfgang
Sträter
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Tanja
Friedrichs
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Christoph
Bruning
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Thomas
Tertel
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Jonas
Ruhrmann
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Andrea
Bölling
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Stefan
Odoj
Birgit
Ruhrmann
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Michaela
Fuchs
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Bürgerbüro Kartenvorverkauf
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Bürgerbüro
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Diana
Wilmesmeier
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Andrea
Sträter
Standesamt
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen möglich und erwünscht.
Dietmar
Rinschede
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Martin
Pletzinger
Standesamt
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen möglich und erwünscht.
Philipp
Kovar
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Laura
Peluso
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Dorothee
Jürgens
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Anja
Eckert
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Georg
Voß
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Bärbel
Burmann
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Allgemeine Informationen
Unter dem Oberbegriff "Jugendschutz" sind die Aktivitäten des Jugendamtes zum Kinder- und Jugendschutz zusammengefasst. Jugendschutz heißt, Gefahren für Kinder- und Jugendliche möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechend gegenzusteuern.
Die Stadt Meschede unterhält kein eigenes Jugendamt, dieses ist beim Hochsauerlandkreis angesiedelt. (Ansprechpartner: Fachdienst Schulen und Jugend, Christian Schulte-Backhaus, Tel: 0291/941282, E-mail: christian.schulte-backhaus@hochsauerlandkreis.de).
Im gesetzlichen Jugendschutz geht es um die Einhaltung gesetzlicher Jugendschutzvorschriften.
Diese Überwachung der Vorgaben nach dem Gesetz zum Schutze Jugendlicher (Jugendschutzgesetz -JSchG) obliegt der örtlichen Ordnungsbehörde.
Am 01.04.2003 ist ein neues Jugendschutzgesetz mit umfangreichen Neuregelungen in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Gewerbetreibende und Veranstalter beim Verkauf bestimmter Waren und beim Einlass zu bestimmten Veranstaltungen Altersgrenzen einzuhalten.
Wesentliche Kernpunkte des neuen Jugendschutzgesetzes sind;
Begriffsbestimmungen:
Kinder:
Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind
Jugendliche:
Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind
Personensorgeberechtigte/r:
Wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches die Personensorge zusteht (Eltern / Vormund).
Erziehungsbeauftragte Person:
jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit einer personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder Jugendhilfe betreut.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten sie auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de sowie bei der Arbeitsgemeinschaft Kindern- und Jugendschutz (AJS) unter www.ajs.nrw.de.