Hundesteuer

  • Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet. 
  • Grundlage hierfür ist die städtische Hundesteuersatzung. 
  • Steuerpflichtig ist der Hundehalter.

Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse eines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihrem Halter gemeinsam gehalten.

Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt. Beim Wegzug aus Meschede ist der Hund in Meschede abzumelden und bei der Stadt/Gemeinde des Zuzugs anzumelden.

Für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 und § 10 des Landeshundegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) ist eine erhöhte Steuer eingeführt worden. Diese wird bei diesen Hunderassen dann nicht erhoben, wenn durch eine Bescheinigung eines beamteten Tierarztes, des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. oder eines von diesen Verbänden benannten Sachverständigen jährlich nachgewiesen wird, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Für die Liste mit Anschriften anerkannter Sachverständiger und sachverständiger Stellen des LANUV steht Ihnen ein separater Link zur Verfügung.

Es besteht die Möglichkeit, am Lastschrifteinzug teilzunehmen.
Wenden Sie sich an: mandat@meschede.de

Die Hundesteuer im Gebiet der Kreis- und Hochschulstadt Meschede beträgt: 

Anzahl HundKosten/Jahr
Für einen Hund85 €
Für jeden weiteren Hund110 €
Für jeden gefährlichen Hund600 €

Die Steuer wird halbjährlich am 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres in Höhe der Hälfte des Jahresbetrages fällig.

  • Hundesteuersatzung der Stadt Meschede
  • Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)
  • Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW)
  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (DVO LHundG NRW)

 

 

Ihre Ansprechpersonen

Gisela Vollenberg

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Gaby Decker

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