Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II - Leistungssachbearbeitung

Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) zu beantragen. Beratend stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungssachbearbeitung des Fachbereiches Soziales - JobCenterzur Verfügung.

In Zusammenarbeit mit externen Bildungseinrichtungen und Maßnahmeträgern verfügen wir über ein breit gefächertes Angebot von entsprechenden Förderungsmöglichkeiten die Ihnen eine Arbeitsaufnahme erleichtern sollen. Unsere Fallmanager und Arbeitsvermittler werden versuchen individuell auf die Fähigkeiten, Kenntnisse und Bedarfe eines jeden Einzelnen einzugehen.

Anspruchsvoraussetzungen

Bürgergeld können nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB-II) Personen erhalten, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB-II noch nicht erreicht haben
  • die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind
  • und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik haben

Ab 01.01.2023 gelten nach § 20 SGB-II i. V. m. § 28 SGB-XII folgende monatliche Regelbedarfssätze: 

PersonengruppeBetrag €
Alleinstehend/Alleinerziehend502 €
Je Partner451 €
Sonstige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (18-24 Jahre)402 €
Sonstige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (14-17 Jahre)
sowie Sozialgeldempfänger im 15. Lebensjahr
420 €
Sozialgeldempfänger vom 7. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr348 €
Sozialgeldempfänger bis zum vollendeten 6. Lebensjahr318 €

Neben diesen Regelbedarfssätzen können u.a. 

  • Angemessene Kosten der Unterkunft und Heizung
  • Ggf. Mehrbedarfe
  • Ggf. Erstausstattungen für Wohnung, Bekleidung
  • Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten
  • Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

bewilligt werden.

Ab 01.01.2023 werden im Stadtgebiet Meschede wohnenden Leistungsberechtigten folgende Bruttokaltmieten (Kaltmiete und Nebenkosten) ohne Heizkosten als angemessen anerkannt.

Stromkosten können nicht berücksichtigt werden, da diese in der Berechnung der Regelleistungen enthalten sind. Heizkosten werden zusätzlich in angemessenem Umfang berücksichtigt.

Stadt MeschedeBetrag €
1 Personenhaushalt               352,00 €    
2 Personenhaushalt 450,45 €
3 Personenhaushalt 500,80 €
4 Personenhaushalt 596,60 €
5 Personenhaushalt 665,50 €

6 Personenhaushalt

756,25 €

Antragstellung

Bezüglich der Antragstellung und den dabei erforderlichen Antragsunterlagen wenden sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartner/-in im JobCenter.

Leistungssachbearbeiter

Zuständig für:

 

Ihre Ansprechpersonen

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Sophie Brüggemann

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Nicole Hochstein

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Wolfgang Schulte

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