Erwerbsfähige Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können haben die Möglichkeit, Leistungen nach dem SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) zu beantragen. Beratend stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leistungssachbearbeitung des Fachbereiches Soziales zur Verfügung.
In Zusammenarbeit mit externen Bildungseinrichtungen und Maßnahmeträgern verfügen wir über ein breit gefächertes Angebot von entsprechenden Förderungsmöglichkeiten die Ihnen eine Arbeitsaufnahme erleichtern sollen. Unsere Fallmanager und Arbeitsvermittler werden versuchen individuell auf die Fähigkeiten, Kenntnisse und Bedarfe eines jeden Einzelnen einzugehen.
Anspruchsvoraussetzungen
Arbeitslosengeld II können nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB-II) Personen erhalten, die
Ab 01.01.2021 gelten nach § 20 SGB-II i. V. m. § 28 SGB-XII folgende monatliche Regelbedarfssätze:
Personengruppe | Betrag € |
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Alleinstehend/Alleinerziehend | 446 € |
Je Partner | 401 € |
Sonstige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (18-24 Jahre) | 357 € |
Sonstige Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (14-17 Jahre) sowie Sozialgeldempfänger im 15. Lebensjahr | 373 € |
Sozialgeldempfänger vom 7. Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 309 € |
Sozialgeldempfänger bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 283 € |
Neben diesen Regelbedarfssätzen können u.a.
bewilligt werden.
Ab 01.01.2019 werden im Stadtgebiet Meschede wohnenden Leistungsberechtigten folgende Bruttokaltmieten (Kaltmiete und Nebenkosten) ohne Heizkosten als angemessen anerkannt.
Stromkosten können nicht berücksichtigt werden, da diese in der Berechnung der Regelleistungen enthalten sind. Heizkosten werden zusätzlich in angemessenem Umfang berücksichtigt.
Stadt Meschede | Betrag € |
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1 Personenhaushalt | 328,00 € |
2 Personenhaushalt | 429,65 € |
3 Personenhaushalt | 482,40 € |
4 Personenhaushalt | 572,85 € |
5 Personenhaushalt | 630,30 € |
6 Personenhaushalt | 716,25 € |
Antragstellung
Bezüglich der Antragstellung und den dabei erforderlichen Antragsunterlagen wenden sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartner/-in im JobCenter.
Leistungssachbearbeiter
Zuständig für: