Nicole
Ackermann
JobCenter
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Anke
Seidel
JobCenter
Montag
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Georg
Glunz
JobCenter
Montag
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Angela
Mensing
Rathaus Meschede (Soziales)
Montag
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Dienstag
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Freitag
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Freitext
Weitere Termine nach Vereinbarung
Isabel
Pape
JobCenter
Montag
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Donnerstag
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Anja
Schäfer
JobCenter
Montag
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Astrid
Schmitt
JobCenter
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Uli
Schulte
JobCenter
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Arbeitslose Menschen, die Leistungen anch dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, haben einen Anspruch auf Vermittlung in Arbeit, in Beschäftigungsmaßnahmen oder zur beruflichen Qualifizierung.
In Zusammenarbeit mit externen Bildungseinrichtungen und Maßnahmeträgern verfügen wir über ein breit gefächertes Angebot von entsprechenden Förderungsmöglichkeiten, die Ihnen eine Arbeitsaufnahme erleichtern sollen. Unsere Fallmanager und Fallmanagerinene und die Arbeitsvermittlung werden versuchen, individuell auf die Fähigkeiten, Kenntnisse und Bedarfe eines jeden Einzelnen einzugehen.
Information für Unternehmen
Der Hochsauerlandkreis ist bundesweit eine von 108 Optionskommunen, die seit dem 1. Januar 2005 gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden die Arbeitsvermittlung von Langzeitarbeitslosen in Eigenregie übernommen haben. Sollten Sie Personalbedarf haben, so setzen Sie sich bitte mit unserer Arbeitsvermittlung, Frau Nicole Ackermann, Tel. 0291/205-232 in Verbindung.
Wir werden versuchen, Ihnen kurzfristig, entsprechend Ihrer Vorgaben geeignete Bewerbervorschläge zu unterbreiten. Unsere Zielsetzung ist eine schnelle und dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben.
Folgende Fördermöglichkeiten können wir Ihnen anbieten:
Praktikum
Sie sind sich nach dem Vorstellungsgespräch noch nicht sicher, ob unser Bewerbervorschlag tatsächlich geeignet ist? Im Rahmen eines mehrwöchigen Praktikums besteht die Möglichkeit eines "gegenseitigen Kennenlernens". Für Sie als Arbeitsgeber entstehen in dieser Zeit keine Kosten.
Lohnkostenzuschuss
Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele langzeitarbeitslose Frauen und Männer nicht sofort die erwartete Arbeitsleistung erbringen können. Auch ihnen sollte eine Chance geben werden. Sollten Sie sich für eine Einstellung entscheiden, so könnte über einen befristeten Lohnkostenzuschuss zunächst ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden.
Beratend stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundsicherung nach dem SGB II des Fachbereiches Soziales zur Verfügung.