Der Gewerbezentralregisterauszug
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei uns stellen, wenn Sie in Meschede mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihr Firmensitz in Meschede ist.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften:
Auskunft über Privatpersonen
Auskunft über Gewerbebetriebe
Den Gewerbezentralregisterauszug beantragen wir für Sie beim Bundesamt für Justiz in Bonn. Von dort aus wird der Auszug an Sie bzw. an die von Ihnen angegebene Behörde gesandt. Ab der Antragsstellung müssen Sie ca. 1 - 4 Wochen bis zum Versand des Gewerbezentralregisterauszuges einplanen.