Jonas
Ruhrmann
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
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Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Allgemeine Informationen
Entsprechend der Bestimmungen der Gewerbeordnung ist die Aufnahme, Veränderung und Einstellung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit bei der örtlichen Gewerbemeldestelle (hier Fachbereich Ordnung der Kreis- und Hochschulstadt Meschede) anzuzeigen. Die hier bekanntgegebenen Daten werden zum Zwecke der Gewerbeüberwachung in das Gewerberegister eingetragen.
Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses erteilt die Gewerbemeldestelle Auskünfte aus dem Gewerberegister. Der Auskunftssuchende muss das berechtigte Interesse an der Auskunft glaubhaft machen. Dies hat formlos und schriftlich zu erfolgen, wenn möglich auch unter Angabe möglicher Nachweise (z.B. Mahnbescheide). Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Dieses genießt als solches keinen öffentlichen Glauben wie etwa das Handelsregister. Daher wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskünfte keine Gewähr übernommen. Die Auskunft wird zu dem in der Anfrage aufgeführten Zweck erteilt. Angaben, die über Namen, betriebliche Anschrift und angemeldete Tätigkeit eines einzelnen Gewerbetreibenden hinausgehen, können in der Regel nicht gemacht werden. Für die Anmeldung bzw. Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder zur Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, das in Bonn geführt wird, nötig. Dieses kann im Bürgerbüro der Stadt Meschede beantragt werden.