Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?
Im Fundbüro des Bürgerbüros Meschede werden alle abgegebenen Gegenstände aufbewahrt, damit dem Eigentümer oder der Eigentümerin die Möglichkeit gegeben wird, den verlorenen Gegenstand zurück zu erhalten.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum des Auffindens der Fundsache.
Sie haben etwas gefunden?
Bitte geben Sie die Fundsache so schnell wie möglich im Fundbüro ab.
Bei der Abgabe können Sie entscheiden, ob Sie Finderlohn vom Eigentümer oder der Eigentümerin wünschen. Die Höhe des Finderlohns hängt von der Höhe der gefundenen Sache ab. Sie können auch angeben, ob Sie die Fundsache nach Ablauf der 6-Monatigen Aufbewahrungsfrist zurückerhalten möchten, falls bis dahin der Verlierer nicht festgestellt werden konnte.
Sie werden nach Ablauf dieser Frist von uns informiert. Wenn Sie kein Interesse an der Fundsache haben, wird diese bei der nächsten allgemeinen Versteigerung von Fundsachen mitversteigert.
Fundsachen bis zu einem Wert von 10 Euro sind nicht anzeigepflichtig.
Sie haben etwas verloren?
Fundsachen gehen u.a. über die Polizei dem Fundbüro zu. Sie werden in einer Datei erfasst, über die Sie gefundene und abgegebene Fundgegenstände einsehen können.
Für den Verwaltungsaufwand werden beim Verlierer der Fundsache Kosten und Gebühren, abhängig vom Wert der Fundsache, erhoben.
Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 3 bis 5 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro der Stadt Meschede abgegeben wird.
Alternativ können Sie sich auch mit dem Bürgerbüroteam
unter Tel. 0291 / 205 – 180 in Verbindung setzen.
Sollten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin der Fundsache ermittelt werden können, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Fundgegenstände von „auswärtigen“ Verlierern werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.
Fundsachen von Ausländern ohne festen Wohnsitz in Deutschland werden an die entsprechenden Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) weitergeleitet.