Thomas
Tertel
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Michaela
Fuchs
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Daniel
Benkö
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Tanja
Schabon
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Birgit
Ruhrmann
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Sie haben etwas verloren?
Fundsachen gehen u.a. über die Polizei dem Fundbüro zu. Sie werden in einer Datei erfasst, über die Sie gefundene und abgegebene Fundgegenstände einsehen können.
Alternativ können Sie sich auch mit dem Bürgerbüroteam unter Tel. 0291/205-185 in Verbindung setzen.
Bei Verlust von Gegenständen in öffentlichen Verkehrsmitteln, wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, das das Verkehrsmittel betreibt.
Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 3 bis 5 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro der Stadt Meschede abgegeben wird.
Ergibt sich aus der gefundenen Sache ein Hinweis auf einen möglichen Eigentümer (z.B. durch Personalpapiere), so werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Sie haben etwas gefunden?
Wer eine verlorene Sache an sich nimmt, muss diese bei einem Wert über 10,00 € unverzüglich dem Fundbüro anzeigen.
Bei der Abgabe können Sie entscheiden, ob Sie Finderlohn vom Eigentümer oder der Eigentümerin wünschen. Die Höhe des Finderlohns hängt vom Wert der gefundenen Sache ab. Sie können auch angeben, ob Sie die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten zurückerhalten möchten, falls bis dahin die Eigentümerin/der Eigentümer der Fundsache nicht festgestellt werden konnte (Findereigentum).
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb gestellt haben, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter Fristsetzung von vier Wochen schriftlich aufgefordert, die Fundsache abzuholen. Für die Aufbewahrung wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Wo wird eine Fundsache aufbewahrt?
Das Fundbüro des Bürgerbüros Meschede dient als Sammelstelle für alle im Stadtgebiet aufgefundenen Gegenstände. Fundsachen können bei glaubhafter Schilderung der Besitzansprüche dem Eigentümer wieder ausgehändigt werden.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Datum des Auffindens der Fundsache.
Fundgegenstände von „auswärtigen“ Verlierern werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.
Fundsachen von Ausländern ohne festen Wohnsitz in Deutschland werden an die entsprechenden Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) weitergeleitet.
Die Verwaltungsgebühr bei Aushändigung an den Verlierer oder an den Finder richtet sich nach dem Schätzwert der Fundsache:
§ 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 16 (1) Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW),
§ 1 (1) Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW)
Bitte bedenken Sie, dass es in der Regel 3 bis 5 Werktage, mitunter auch mehrere Wochen dauern kann, bis eine Fundsache im Fundbüro der Stadt Meschede abgegeben wird.
Alternativ können Sie sich auch mit dem Bürgerbüroteam
unter Tel. 0291/205-185 in Verbindung setzen.
Sollten Sie als Eigentümer oder Eigentümerin der Fundsache ermittelt werden können, so werden Sie schriftlich benachrichtigt.
Fundgegenstände von „auswärtigen“ Verlierern werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt.
Fundsachen von Ausländern ohne festen Wohnsitz in Deutschland werden an die entsprechenden Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) weitergeleitet.