Thomas
Tertel
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Daniel
Benkö
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Tanja
Schabon
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Birgit
Ruhrmann
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Michaela
Fuchs
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Allgemeine Informationen
Führungszeugnisse werden von verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen angefordert. Sie dienen als Nachweis, dass jemand nicht vorbestraft ist. Die Auskunft aus diesem Zentralregister wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch "polizeiliches Führungszeugnis" genannt.
Das Führungszeugnis stellt ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn aus. Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde des Haupt- oder Nebenwohnsitzes gestellt werden. Ihren Antrag leiten wir an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Prüfung und Erledigung weiter.
Haben Sie keinen Wohnsitz im Bundesgebiet, ist der Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz zu stellen.
Personen, die - neben oder anstatt der deutschen - die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, erhalten ein Europäisches Führungszeugnis erteilt. Neben dem Inhalt des Bundeszentralregisters gibt es Auskunft über den Inhalt des Strafregisters ihres Herkunftslandes.
Weitere Informationen zum Führungszeugnis sowie zum erweiterten oder Europäischen Führungszeugnis erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz.
Arten von Führungszeugnissen
Es gibt verschiedene Führungszeugnisse:
Führungszeugnis für private Zwecke
Wenn Sie das Führungszeugnis für persönliche Zwecke benötigen, zum Beispiel zur Vorlage bei Ihrem privaten Arbeitgeber, müssen Sie ein Privatführungszeugnis beantragen. Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt vom Bundesamt für Justiz an Ihre private Meldeanschrift gesandt.
Führungszeugnis für eine Behörde
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundesamt für Justiz an die von Ihnen genannte deutsche Behörde gesandt. Im Antrag muss der Verwendungszweck angegeben werden.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde
(z. B. Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).
Wenn Ihr Führungszeugnis Eintragungen enthält und Sie vor der Übersendung des Führungszeugnisses selbst Einsicht nehmen wollen, dann können Sie dies bei einem Amtsgericht Ihrer Wahl tun.
Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis kann erteilt werden, wenn
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Online-Antrag
Wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sind, können Sie ihr Führungszeugnis auch online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Bearbeitungsdauer
Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann eine längere Bearbeitungszeit erfordern, da die Mitteilung aus dem Register des Herkunftsmitgliedstaates angefordert werden muss.
Voraussetzungen
Führungszeugnis für private Zwecke/für Behörde 13,00 €
Erweitertes Führungszeugnis 13,00 €
Gebührenbefreiung ist mit Nachweis möglich. Befreiungsgründe sind bei Antragstellung nachzuweisen.
Eine rückwirkende Gebührenbefreiung ist nicht möglich.