Thomas
Tertel
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Michaela
Fuchs
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Daniel
Benkö
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Tanja
Schabon
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Birgit
Ruhrmann
Bürgerbüro
Montag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Samstag
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen sind möglich und erwünscht.
Allgemeine Informationen
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeins sein. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Der Fischereischein kann als Jahres-, Fünfjahres-, Jugend- oder ggf. als Sonderfischereischein ausgestellt werden.
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung der Fischerei noch die Zustimmung des jeweiligen Fischerei-berechtigten (Pächter) des Gewässers notwendig, die in der Regel durch Ausgabe eines gebührenpflichtigen Fischereierlaubnisscheins (Fischereierlaubnisvertrag) erteilt wird.
Jahres- und Fünfjahresfischereischein
Voraussetzung für die Ausstellung der Jahres- und Fünfjahresfischereischeine ist der erfolgreiche Abschluss einer Fischereiprüfung.
Eine Fischereiprüfung ist erst ab Vollendung des 16. Lebensjahres vorgeschrieben. Sie kann aber bereits ab Vollendung des 14. Lebensjahres abgelegt werden.
Nähere Informationen über diese Prüfung erhalten Sie hier:
Hochsauerlandkreis, Untere Fischereibehörde, Steinstraße 27, 59872 Meschede
Tel. 0291/941367 (Frau Liesen)
Gebühren:
Notwendige Unterlagen:
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein kann ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebens-jahres erteilt werden.
Inhaber des Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung von Personen fischen, die einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein besitzen.
Gebühren:
Notwendige Unterlagen:
Sonderfischereischein
Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins.
Gebühren:
Notwendige Unterlagen:
Fischereierlaubnisverträge (FEV) für den Hennesee
Fischereierlaubnisverträge für den Hennesee können im Bürgerbüro der Stadt Meschede erworben werden. Wir bieten Fischereierlaubnisverträge (FEV) für einen Tag oder ein Jahr an.
Für den Hennesee gibt es aber auch Zweitages-FEV und Wochen-FEV sowie FEV für die Besitzer des Jugendfischereischeins. Diese erhalten Sie in folgenden Ausgabestellen:
Für Leute mit Behinderung bieten wir außerdem ermäßigte Jahres-FEV an. Die Voraussetzung für den Kauf eines Behinderten-FEV ist der Nachweis einer Schwerbehinderung ab/über 50 %.
Gebühren:
Notwendige Unterlagen:
Informationen für ausländische Gäste
Auch ausländische Touristen/Gäste benötigen einen Fischereischein um die Fischereierlaubnisverträge abzuschließen. Dieser kann in der Gemeinde des Urlaubs-/Aufenthaltsortes für ein Jahr erworben werden (genau wie der Jugendfischereischein).
Ein Bestehen der Fischereiprüfung wird hier nicht vorausgesetzt. Allerdings ist ein „Sachkundenachweis“ zu erbringen, welcher darauf schließen lässt, dass der Antragsteller Kenntnisse der Fischerei besitzt. Sachkundenachweis ist z. B. der Fischereischein des Heimatlandes. Wird im Heimatland kein Fischereischein benötigt, ist der Sachkundenachweis in anderer Form zu erbringen.
Zulässig wären hier:
Jugendliche Touristen die das zehnte jedoch noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, wird ohne Nachweis einer Sachkenntnis jedoch der Jugendfischereischein ausgestellt.
Gebühren:
Notwendige Unterlagen:
Information for foreign guests
Guests also need a „Jahresfischereischein/Jugendfischereischein“ before they can purchase licenses for the individual waters.
The “Jahresfischereischein” is for people over 16 years old and costs 16,00 €. For people under 16 years you have to buy the “Jugendfischereischein” for 8,00 €. You will receive them at the city administration of your holiday destination.
To get your “Jahresfischereischein/Jugendfischereischein” you have to demonstrate that you have knowledge of fishing. If you need a fishing license in your home country, bring it with you. A membership card of a fishing association or pictures which show you while fishing are also sufficient.
With your Jahresfischereischein you can buy the license for the Hennesee (or other waters). You also get them from our city administration. Other points of sale are:
Jugendfischereischein | 8,00 Euro |
---|---|
Jahresfischereischein | 16,00 Euro |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 Euro |
Ersatzfischereischein | zusätzliche Gebühr i.H.v. |
Fischereierlaubnisscheine für den Hennesee
Im Bürgerbüro erhalten Sie ebenfalls Fischereierlaubnisscheine für den Hennesee.
Gebühren
Tagesfischereierlaubnisschein | 8,00 Euro |
---|---|
Jahresfischereierlaubnisschein | 60,00 Euro |
Es gibt auch Zweitages- und Wochen- sowie Jugendfischereierlaubnisscheine, diese sind jedoch nicht im Bürgerbüro erhältlich.
Weitere Ausgabestellen für die Fischereierlaubnisscheine sind: