Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede organisiert die Abfuhr von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben. Die erforderliche Abfuhr des Klärschlammes melden die Anlagenbetreiber bei Bedarf eigenverantwortlich beim Entsorger (derzeit Fa. Lobbe) telefonisch an. Die für die Abfuhr und Entsorgung anfallenden Kosten werden dem Anlagenbetreiber per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.