Martin
Pletzinger
Standesamt
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Terminvereinbarungen möglich und erwünscht.
Luisa
Schmitte
Standesamt
Montag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Terminvereinbarungen möglich und erwünscht.
Sie erwarten ein Kind?
Zu diesem freudigen Ereignis unseren "Herzlichen Glückwunsch".
Jede Geburt eines Kindes muss in Deutschland innerhalb einer Woche (der Tag der Geburt zählt hierbei nicht mit) beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes angezeigt werden. Bei diesem Standesamt wird dann ein Geburtsregistereintrag für dieses Kind errichtet; vollkommen unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnort der Eltern bzw. eines Elternteils.
Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, erhalten Sie von dort eine Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; das Krankenhaus zeigt die Geburt offiziell an.
In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Möglichkeit, den bzw. die Vornamen ihres Kindes einzutragen.
Hier gelangen Sie zu unserem Online-Bürgerservice. In diesem Portal können Sie Ihre Urkunde direkt anfordern. >> Zur Urkundenanforderung!
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.
Für die
Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden:
Die erste Geburtsurkunde | 10,00 € |
Jede weitere Geburtsurkunde | 5,00 € |
Um die Geburt zu beurkunden, benötigt das beurkundende Standesamt von Ihnen allerdings weitere Unterlagen.
Welche, hängt davon ab, ob
Die im Einzelfall benötigten Dokumente können Sie gerne (auch telefonisch) bei uns erfragen.