Thomas
Müller
Rathaus Meschede
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Die Bauvoranfrage ist ein Verfahren, mit dessen Hilfe im Vorfeld zur Bauantragstellung einzelne, wesentliche Frage des Bauvorhabens rechtsverbindlich geklärt werden können. Für die Bauvoranfrage können grundsätzlich nur solche Fragen gestellt werden, die von der Bauaufsicht nach dem gesetzlich festgelegten Prüfumfang des nachfolgenden Bauantrages zu prüfen sind. Für die Bauvoranfrage ergeht dann ein Bauvorbescheid, dessen Festlegung in dem geprüften Umfang für das nachfolgende Bauvorhaben verbindlich gilt.
Im Rahmen der Bauvoranfrage erforderliche Entscheidungen zu Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen werden in diesem Verfahren rechtverbindlich erteilt und dem Baugenehmigungsverfahren vorweggenommen. Rechtsgrundlage ist § 71 der Bauordnung NRW. Der Vorbescheid gilt zwei Jahre.