Alina
Satrovic
Rathaus Meschede
Montag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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Weitere Termine nach Vereinbarung
Georg
Voß
Rathaus Meschede
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Anja
Eckert
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Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Erlaubnis durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Auf Landstraßen kann auch der Straßenbaulastträger eine solche Erlaubnis erteilen.
In der Erlaubnis wird folgendes geregelt:
Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. In Einzelfällen können auch Sondernutzungsgebühren anfallen.