Baustellen

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen einer Erlaubnis durch die örtliche Straßenverkehrsbehörde. Auf Landstraßen kann auch der Straßenbaulastträger eine solche Erlaubnis erteilen.

In der Erlaubnis wird folgendes geregelt:

  • Absperrung der Arbeitsstelle
  • Beschilderung
  • Umleitungsbeschilderung
  • Dauer der Baumaßnahme

Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig. In Einzelfällen können auch Sondernutzungsgebühren anfallen.

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