Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind Pflichtaufgabe der Gemeinde und sind in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Bebauungsplan (B-Plan) gleich. Der Flächennutzungsplan (oder eine Änderung in Teilbereichen) muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) genehmigt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Ihre Ansprechpersonen

Sabine Keßler

sabine.kessler@​meschede.de 0291 205277Adresse | Öffnungszeiten | Details

Alexander Bierkoch

alexander.bierkoch@​meschede.de 0291 205 274Adresse | Öffnungszeiten | Details

Sophia Burghaus

sophia.burghaus@​meschede.de 0291 205269Adresse | Öffnungszeiten | Details