Asylbewerber, Asylbewerberleistungsgesetz

Sicherstellung des Lebensunterhaltes für Asylbewerber, Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausländer, die um Asyl nachsuchen und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer sowie deren Ehegatten und minderjährigen Kinder erhalten seit dem 1.11.1993 anstelle von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Leistungen nach den Vorschriften des Gesetzes zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber (AsylbLG).

Das AsylbLG ist Teil des sogenannten Asylkompromisses, mit dem das Ziel verfolgt wird, den Missbrauch staatlicher Sozialleistungen zu bekämpfen.

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