Allgemeine Informationen:
Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischereischeines sein. Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Personen, die einen Jugendfischereischein besitzen, dürfen nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen.
Die Fischereischeinprüfung kann mit Vollendung des vierzehnten Lebensjahres abgelegt werden, ist jedoch spätestens mit Vollendung des sechzehnten Lebensjahres erforderlich.
Mit bestandener Prüfung ist es möglich, einen Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischein zu beantragen.
Die Fischereiprüfung können Sie beim Hochsauerlandkreis ablegen:
Hochsauerlandkreis
Untere Fischereibehörde
Steinstraße 27
59872 Meschede
Tel.: 0291 941367 (Frau Liesen)
Jugendfischereischein | 8,00 Euro |
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Jahresfischereischein | 16,00 Euro |
Fünfjahresfischereischein | 48,00 Euro |
Ersatzfischereischein | zusätzliche Gebühr i.H.v. |
Fischereierlaubnisscheine für den Hennesee
Im Bürgerbüro erhalten Sie ebenfalls Fischereierlaubnisscheine für den Hennesee.
Gebühren
Tagesfischereierlaubnisschein | 8,00 Euro |
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Jahresfischereierlaubnisschein | 60,00 Euro |
Es gibt auch Zweitages- und Wochen- sowie Jugendfischereierlaubnisscheine, diese sind jedoch nicht im Bürgerbüro erhältlich.
Weitere Ausgabestellen für die Fischereierlaubnisscheine sind: