Allgemeines Straßen- und Wegerecht

Durchführung von Widmungs- und Einziehungsverfahren von Straßen, Wegen und Plätzen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW.

  • Die Widmung ist die Allgemeinverfügung durch die Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer "öffentlichen Straße" erhalten.

  • Die Einziehung ist die Allgemeinverfügung, durch die einer gewidmeten Erschließungsanlage diese Eigenschaft wieder entzogen wird.

 

Ihre Ansprechperson

Lukas Stentenbach

lukas.stentenbach@​meschede.de 0291 205 160Adresse | Öffnungszeiten | Details