Abmeldung

Es besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung ausziehen und

  • dauerhaft ins Ausland verziehen
    oder
  • eine Nebenwohnung  aufgeben.

Meldefrist

Für die Abmeldung haben Sie zwei Wochen nach dem Auszug Zeit.

Eine vorzeitige Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem anstehenden Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des tatsächlichen Auszugs fortgeschrieben.

Im Gegensatz zum Einzug braucht der Auszug vom Wohnungsgeber nicht gesondert bestätigt zu werden.

Ein längeres Überschreiten der Abmeldefrist kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt werden.
 

Anschrift im Ausland
Wenn Sie ins Ausland ziehen, können Sie uns Ihre Auslandsadresse hinterlassen. Sie wird im Melderegister gespeichert und wir können z.B. bei  Wahlen Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
 

Wenn Sie bereits ins Ausland verzogen sind,
können Sie die Abmeldung ausnahmsweise auch schriftlich vornehmen.

Bitte richten Sie diese an:      
Stadt Meschede, Bürgerbüro, Franz-Stahlmecke-Platz 2, 59872 Meschede

oder

per Fax: 0291/205-5180
per E-Mail: buergerbuero@meschede.de
 

Ihre Abmeldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Namen aller Personen, die tatsächlich ausgezogen sind
  • ab wann Sie ausgezogen sind (Auszugstag)
  • wohin Sie verzogen sind (neue Anschrift)
  • die Abmeldung muss von Ihnen persönlich unterschrieben sein
  • eine Kopie des Ausweisdokumentes ist zwecks Unterschriftenprüfung der Abmeldung beizufügen

Die Abmeldebestätigung wird Ihnen an die Wegzugsanschrift zugesandt.

Verwarngelder / Bußgelder für verspätete Abmeldungen

2-4 Wochenmündl. Verwarnung
1-2 Monate5,00 €
3-6 Monate10,00 €
6-12 Monate20,00 €
12-24 Monate50,00 €
jedes weitere Jahr50,00 €
  • Bundesmeldegesetz (BMG)