Das Straßenbeleuchtungsanierungskonzept wurde am 06.05.21 vom Rat der Kreis- und Hochschulstadt Meschede beschlossen.
Die Kosten für eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung gehören bei Vorlage der rechtlichen Voraussetzungen zu den beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW). Weitere Infos hierzu finden Sie hier >>