In das aktuelle Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die Verpflichtung aus der „Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“, kurz: EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) übernommen worden, wonach Gefahrenkarten, Risikokarten und Maßnahmenkarten herzustellen sind. Risikogewässer sind Ruhr, Wenne, Arpe, Kelbke und Henne. Auf dieser Grundlage erarbeitete die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde gem. § 73 WHG Gefahrenkarten, Risikokarten und Maßnahmenpläne u. a. für die heimischen Risiko-Gewässer. Ziele sind der Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des Kulturerbes, wirtschaftlicher Tätigkeiten und erheblicher Sachwerte.
Die Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird dargestellt, welches Ausmaß der Überflutung in den Szenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem zu erwarten ist.
Die Hochwasserrisikokarten zeigen für die drei Hochwasserszenarien HQhäufig, HQ100 und HQextrem auf, welche Nutzungen (Wohnbauflächen, Flächen gemischter Nutzung, Industrie- und Gewerbeflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Wald, Forst, etc.) und wo Einwohner oder Schutzgebiete betroffen wären, wo Kulturobjekte gefährdet sind und wo Gefahrenquellen aus Industrieanlagen vorliegen.
Die Maßnahmenkarten stellen nur die identifizierten Risikobereiche dar und enthalten Maßnahmen nur für diese Schwerpunkte.
Nicht enthalten sind in den nachstehend erläuterten Karten:
Aufgrund des großen Maßstabes zeigen die Karten auch Einzelgrundstücke. Damit ist es für die Grundstückseigentümerschaften möglich, das eigene Grundstück zu identifizieren und zu erkennen, ob das Grundstück ganz oder zum Teil überschwemmt werden könnte. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer können die Karten also nutzen, um die Risiken für ihr Eigentum oder ihre Schutzgüter zu ersehen. Diese können das Risiko minimieren, indem sie Vorsorgemaßnahmen treffen.
Für den Stadtraum Meschede liegen die folgenden Karten vor, die nachfolgend herunter geladen und angesehen werden können. Das Kartenwerk wird laufend aktualisiert.
Für die Ruhr gibt es seit alter Zeit historische Überschwemmungsgebietfestlegungen.
Aktuell gilt das „Vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet“ der Ruhr gem. Verfügung der Bezirksregierung Arnsberg vom 27.02.2015, Az. 54.03.01.11, bzgl. Ruhr, Wenne, Arpe, Kelbke und Henne.
Grundlage für die Ausdehnungsgrenzen dieses vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes ist das HQ100. Hiermit sollen die ermittelten Überschwemmungsgebiete entlang der Ruhr, Wenne, Arpe, Kelbke und Henne vorläufig gesichert werden. Die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes in Kartenform entfaltet die gleichen Rechtsfolgen wie die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes durch Ordnungsbehördliche Verordnung.
Die Karten sind auch bei der Unteren Wasserbehörde des Hochsauerlandkreises einsehbar.
Welche Handlungen und Planungen innerhalb des Überschwemmungsgebietes untersagt bzw. genehmigungspflichtig sind, ergibt sich im Wesentlichen aus § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. § 22 Landeswassergesetz (LWG). Nach § 78 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Nach § 78 Abs. 4 WHG ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten die Errichtung oder die Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuchs untersagt. § 22 LWG stellt „Anlagen“ generell unter eine Genehmigungspflicht.
Die Überschwemmungsgebiete können unter www.elwasweb.nrw.deeingesehen werden.
Unter dem Punkt Karte können sämtliche Überschwemmungsgebiete dargestellt werden.