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title: "Verkehrslenkung und Verkehrssicherung"
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  - "Verkehrszeichen"
  - "Tempo 30"
  - "Halte- und Parkverbote"
  - "Verkehrsregelungen und Verkehrssicherheit: Informationen und Ansprechpartner der Stadt Meschede."
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Herzlich willkommen in der
     K­­­­reis- und Hochschulstadt Meschede

 

Verkehrslenkung und Verkehrssicherung

Die Straßenverkehrsbehörden bestimmen, wo und welche Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen angebracht oder entfernt werden. Dazu gehören beispielsweise Verkehrsschilder und Verkehrseinrichtungen zur Regelung und Sicherung des Straßenverkehrs.

Für die Anbringung und Unterhaltung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig.

Die Kreis- und Hochschulstadt Meschede ist als mittlere kreisangehörige Stadt selbstständige örtliche Straßenverkehrsbehörde im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Sie kann daher in eigener Zuständigkeit verkehrsregelnde Maßnahmen aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs anordnen.

Darüber hinaus kann die Stadt Meschede in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Bestimmungen der StVO erteilen.

 

Anordnung von Verkehrszeichen und Einrichtungen

Sofern Sie der Auffassung sind, dass ein Verkehrszeichen fehlt oder aber überflüssig ist, können Sie sich formlos an ihre Straßenverkehrsbehörde wenden.

Verkehrsregelungen generell, Einrichtungen von Kreisverkehren, innerörtliche und überörtliche Wegweisungen, Parkleitsystem, Halt- und Parkverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einrichtungen von Tempo 30-Zonen, Schulwegsicherung, Behinderte im Straßenverkehr, Unfallhäufungsstelle und Verkehrssicherheitsaktionen sind nur einige wenige Stichworte, die zu diesem Aufgabenbereich gehören.

 

Ansprechperson

- Anja Eckert
    Tel. 0291 205 204
    
    **Rathaus Meschede**
    **Raum: 006**
    Franz-Stahlmecke-Platz 2
    59872 Meschede